Mitgliedsbeiträge seit Januar 2025

Kinder
von Geburt bis zum vollendeten 3. Lebensjahr (mind. ein Elternteil muss zahlendes Mitglied sein):  beitragsfrei

Jugendliche
ab dem 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr:  6,00 €

Erwachsene
ab dem 18. Lebensjahr:  9,00 €

Familien
ab 3 Personen:  18,00 €

Der Familienbeitrag endet für Kinder mit Vollendung des 21. Lebensjahres. Zu diesem Zeitpunkt muss die/der 21-Jährige entscheiden, ob sie/er austritt oder eine eigene Mitgliedschaft begründet.

fördernde Mitglieder:  2,00 €

Die angegebenen Werte sind Monatsbeiträge und berechtigen zur Nutzung sämtlicher Vereinsangebote. Ausgenommen sind besonders beworbene Kurse, für die ein zusätzliches Entgelt gezahlt werden muss.

Eingezogen werden die Beiträge wahlweise vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.

Du willst Mitglied werden? Haben sich die Lebensverhältnisse / Kontaktdaten geändert? Dann schreib uns gerne über unser Beitrittsformular.

Alternativ kannst du auch unseren Ausdruck nutzen und diesen digital oder per Post zuschicken (Adresse siehe unten)

 

 


Probetraining

Bevor du Mitglied wirst, kannst du bis zu zweimal an einer Übungsstunde kostenlos teilnehmen und dich dann entscheiden. 


Bestätigung der Mitgliedschaft für Krankenkassen

Krankenkassen gewähren Vorteile, wenn eine Mitgliedschaft in Sportvereinen nachgewiesen werden kann. Diese Bestätigung kann in den sog. Bonusheften erfolgen.

Am einfachsten ist es, wenn ihr euer Bonusheft in einem Umschlag - adressiert an TuS Horchheim - Mitgliederverwaltung - mit dem entsprechenden Hinweis in den Vereinsbriefkasten an der Josef-Zehe-Halle einwerft.

Ihr erhaltet das abgestempelte Bonusheft dann per Post an eure private Postadresse zurück. Falls ihr zwischenzeitlich umgezogen oder nicht sicher seid, ob die bei uns gespeicherte Adresse noch aktuell ist, schreibt eure Adresse auf den Umschlag!


Austrittserklärung

Nach § 3 Abs. 2 - Beendigung der Mitgliedschaft - ist die Austrittserklärung schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig.


Alle Erklärungen könnt ihr senden