Bevor du Mitglied wirst, kannst du bis zu zweimal an einer Übungsstunde kostenlos teilnehmen und dich dann entscheiden. 

 

Mitgliedsbeiträge (seit Januar 2015)

Kinder
von Geburt bis zum 3. Geburtstag (mind. ein Elternteil muss Mitglied sein): beitragsfrei

Jugendliche
3 bis 18 Jahre: 5,00 €

Erwachsene
ab dem 18. Lebensjahr: 7,00 €

Familien
ab 3 Personen: 12,00 €

Der Familienbeitrag endet für Kinder mit Vollendung des 21. Lebensjahres. Zu diesem Zeitpunkt muss die/der 21-Jährige entscheiden, ob sie/er austritt oder eine eigene Mitgliedschaft begründet.

fördernde Mitglieder: 2,00 €

Die angegebenen Werte sind Monatsbeiträge und berechtigen zur Nutzung sämtlicher Vereinsangebote. Ausgenommen sind besonders beworbene Kurse, für die ein zusätzliches Entgelt gezahlt werden muss.

Eingezogen werden die Beiträge wahlweise vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.

  • Hat sich deine Adresse oder Bankverbindung geändert?
  • Soll ein weiteres Familienmitglied in den Verein aufgenommen werden?
  • Ist ein Kind der Familie 3 Jahre alt geworden und soll weiterhin Mitglied bleiben?
  • Willst du nach Vollendung des 21. Lebensjahres Mitglied bleiben, wenn die Teilnahme an der Familienmitgliedschaft endet?

=> Beitrittsantrag (PDF)

=> Beitrittsantrag (ausfüllbares Worddokument)

     Weitere Vordrucke findet ihr unter Downloads.

 

Bestätigung der Mitgliedschaft für Krankenkassen

Krankenkassen gewähren Vorteile, wenn eine Mitgliedschaft in Sportvereinen nachgewiesen werden kann. Diese Bestätigung kann in den sog. Bonusheften erfolgen.

Am einfachsten ist es, wenn ihr euer Bonusheft in einem Umschlag - adressiert an TuS Horchheim - Mitgliederverwaltung - mit dem entsprechenden Hinweis in den Vereinsbriefkasten an der Josef-Zehe-Halle einwerft.

Ihr erhaltet das abgestempelte Bonusheft dann per Post an eure private Postadresse zurück. Falls ihr zwischenzeitlich umgezogen oder nicht sicher seid, ob die bei uns gespeicherte Adresse noch aktuell ist, schreibt eure Adresse auf den Umschlag!

 

Austrittserklärung

Nach § 3 Abs. 2 - Beendigung der Mitgliedschaft - ist die Austrittserklärung schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig.

Alle Erklärungen könnt ihr senden

  • per Brief an Emser Straße 357, 56076 Koblenz oder in den Briefkasten an der Josef-Zehe-Halle
  • per Email an Angela Braun Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder
  • über das Kontaktformular